Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitraum, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre
Der Verkehrswert einer Immobilie ist somit identisch mit dem voraussichtlich am Markt erzielbaren Verkaufspreis (Marktpreis). Er wird zu einem aktuellen oder einem in der Vergangenheit liegen Stichtag ermittelt.
Ich erstelle Verkehrswertgutachten für Privatpersonen, Firmen und Gerichte in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.
Anlass für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens können sein:
niedrigeren gemeinen Werts bei
Dipl.-Ing. Architektur Nicola Uthe
Bausachverständigenbüro
Parkstraße 6
31542 Bad Nenndorf
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